Bei Stipendien für Schüler stellst du den Antrag nicht immer selbst, und wo er landet, ist von Programm zu Programm verschieden. Die Tabelle zeigt dir, ob du selbst, deine Schule oder das Amt zuständig ist und wann du anfangen solltest; dazu kommen drei Anschluss-Fenster direkt nach dem Abi.
Stand: 10/2026
Viele Monate Vorlauf: Für das US-Schuljahr 2027/28 endete die PPP-Bewerbung laut Bundestag bereits am 11. September 2026. Wer im Oktober 2026 für den nächsten Sommer zu suchen beginnt, findet deshalb ein geschlossenes Portal. Beim Auslandsjahr ist der Kalender also die erste Hürde, noch vor jeder Zeile im Lebenslauf — und die Förderlandschaft beginnt deutlich früher, als der Satz „Stipendien gibt es erst im Studium" vermuten lässt. Eine Eigenheit hat dieses Feld außerdem, die es im Studium so kaum gibt: Bei einem Teil dieser Fördergelder läuft der Antrag komplett an dir vorbei.
Wer bei Stipendien für Schüler den Antrag stellen darf
PPP, START und Studienkompass beantragst du selbst; Erasmus+-Mittel für einen Schulaustausch beantragt deine Schule, Schüler-BAföG läuft über das Amt. Davon hängt ab, womit du deine Zeit verbringst.
- 1Du selbst. Beim PPP des Bundestages bewirbst du dich direkt, ebenso bei START, dem Schülerprogramm für Jugendliche mit Einwanderungsgeschichte, und beim Studienkompass, dem Begleitprogramm vor dem Abi. Dessen Zielgruppe und regionale Grenzen stehen weiter unten. Hier kümmerst du dich selbst um Unterlagen und Fristen.
- 2Deine Schule. Als einzelner Schüler kannst du bei der Nationalen Agentur im Pädagogischen Austauschdienst keine Erasmus+-Mittel beantragen; das läuft über eine teilnehmende Schule. Dein erster Schritt ist deshalb eine Frage an deine Klassenleitung.
- 3Das Amt. Beim Schüler-BAföG entscheidet das Gesetz: Wenn die Bedingungen erfüllt sind, wird in aller Regel gezahlt, ohne Auswahlrunde. Ob das bei dir so ist, prüft das BAföG-Amt anhand deiner Ausbildung, Wohnsituation und finanziellen Verhältnisse. Elterneinkommen ist dabei nur ein Teil der Rechnung.
Adresse
Für die Zeit nach dem Abi sortierst du Förderprogramme fürs Studium gesondert. Der Förderpotenzial-Check hilft dir dabei, Studienförderungen passend zu deinem Profil einzuordnen; die Schülerprogramme aus der Tabelle prüfst du bei den genannten Stellen.
Beim Schüleraustausch-Stipendium gibt es zwei Adressen: den Bundestag und dein eigenes Lehrerzimmer
Für das PPP bewirbst du dich selbst über das offizielle Portal; ein Erasmus+-Schulaustausch beginnt bei der Koordination deiner Schule.
Der klassische Zeitfehler bei Adresse Nummer eins entsteht am Küchentisch: Im Oktober 2026 beschließt eine Familie das Auslandsjahr für den kommenden Sommer, öffnet die Bundestagsseite und findet eine Bewerbungsphase, die seit ein paar Wochen vorbei ist. Der Gedanke, der dann im Raum stehen kann, lautet: „Dann eben gar nicht." Dabei ist genau dieser Abend ein brauchbarer Startpunkt, um den nächsten Jahrgang zu prüfen: Für 2028/29 erwartet der Bundestag den Bewerbungsstart im Mai 2027; einen genauen Termin nennt er noch nicht.
Das PPP ist ein gemeinsames Programm von Bundestag und US-Kongress, das laut Bundestag seit 1983 Austauschjahre ermöglicht. Zum Schülerprogramm gehören ein US-Schulbesuch und das Leben in einer Gastfamilie. Der beauftragte Programmpartner Experiment nennt übernommene Programm- und Reisekosten, aber auch Eigenkosten, etwa für Taschengeld oder Impfungen. Lass dir vor deiner Zusage die Kostenliste deiner zuständigen Organisation geben.
Nach den Bundestagsbedingungen musst du am 31. Juli des Ausreisejahres zwischen 15 und 17 Jahre alt sein und darfst noch kein Abitur haben. Dein erster Wohnsitz und Lebensmittelpunkt müssen in Deutschland liegen. US-Staatsangehörige, auch mit doppelter Staatsangehörigkeit, Greencard-Inhaber und Kinder oder Pflegekinder von Bundestagsabgeordneten sind ausgeschlossen. Prüfe außerdem mit der zuständigen Austauschorganisation, ob deine Schulform und Sprachkenntnisse passen, und mit deiner Schule die Anerkennung des Jahres. Die Bewerbung geht über das offizielle Portal, nicht direkt an einen Abgeordneten; weitere Unterlagen fordert anschließend die zuständige Organisation an. Mehr zur Auswahl steht im Ratgeber zum PPP-Stipendium.
Adresse Nummer zwei ist deine eigene Schule: Erasmus+ fördert laut PAD individuelle Schüleraustausche von 10 bis 29 Tagen und längere Aufenthalte von 30 bis 365 Tagen. Bei Hindernissen wie einer Behinderung oder finanziellen Schwierigkeiten kann begründet eine kürzere Mindestdauer gelten. Zuständig ist für allgemeinbildende Schulen die Nationale Agentur beim Pädagogischen Austauschdienst, der Austauschstelle der Bundesländer für Schulen. Für berufliche Bildung führt der Weg zur Nationalen Agentur beim Bundesinstitut für Berufsbildung; sie hat eigene Förderregeln. Die hier genannten Zeitspannen gelten für die Schulbildung beim PAD.
Ob deine Schule teilnimmt und wie sie Schüler auswählt, weiß die Erasmus- oder Auslandskoordination. Dort fragst du nach Partnerland, Dauer, Auswahlkriterien und möglichen Eigenkosten. Eine Teilnahme ist keine automatische Folge davon, dass die Schule Fördermittel bekommt.
Im Inland helfen das Amt, Bildungsgeld oder ein Begleitprogramm
Schüler-BAföG kann laufende Kosten decken, START unterstützt Bildungszwecke, und der Studienkompass begleitet die Berufs- und Studienwahl ohne Geldstipendium.
Für Gymnasium, Gesamt- oder Realschule ab Klasse 10 knüpft § 2 Abs. 1a BAföG die Förderung daran, dass du nicht bei den Eltern wohnst und zusätzlich einer der dort genannten Fälle vorliegt:
- Von der Elternwohnung ist keine entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte erreichbar. Nur weil die gewünschte Schule weiter weg liegt, ist die Bedingung noch nicht erfüllt.
- Du führst einen eigenen Haushalt und bist oder warst verheiratet beziehungsweise in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
- Du führst einen eigenen Haushalt und lebst mit mindestens einem Kind zusammen.
Ein Auszug allein begründet also keinen Anspruch. Wenn du wegen einer schwierigen familiären Situation nicht zu Hause leben kannst, lass das Amt deinen konkreten Fall prüfen, statt aus der Kurzliste selbst eine Ablehnung abzuleiten. Gerade bei Sonderfällen kommt es auf die vollständige gesetzliche und persönliche Situation an.
Nach § 11 BAföG zählen grundsätzlich dein eigenes Einkommen und Vermögen sowie Einkommen von Ehe- oder Lebenspartner und Eltern, jeweils nach den gesetzlichen Anrechnungsregeln. Auch die weiteren Fördervoraussetzungen müssen passen; die verbindliche Rechnung macht das BAföG-Amt. Für die hier behandelten allgemeinbildenden Schulen wird die Förderung nach § 17 als Zuschuss gezahlt. Das darfst du nicht auf jede Einrichtung übertragen, die umgangssprachlich unter „Schüler-BAföG" fällt: Höhere Fachschulen und Akademien sind eigene Ausbildungsstätten im Gesetz; dort kann zur Förderung auch ein Darlehen gehören, das zurückzuzahlen ist.
Neben dem Amt stehen zwei Begleitprogramme offen. START richtet sich laut Stiftung an Schüler von 14 bis 20 Jahren, die selbst nach Deutschland zugewandert oder Kind eines zugewanderten Elternteils sind. Das Stipendium bietet drei Jahre Kurse und Betreuung sowie insgesamt 3.500 € finanzielle Unterstützung. Das Bildungsgeld darfst du für bildungsbezogene Ausgaben verwenden. Laut START sind Schulform und Noten nicht entscheidend; Persönlichkeit, Werte und Haltung zählen, regelmäßige Teilnahme gehört dazu. Für das Stipendium verlangt die Seite noch drei Schuljahre, nennt dazu aber weiterhin das Schuljahr 2026/27. Kläre die verbleibende Schulzeit deshalb für den Einstieg 2027/28 direkt mit START; dessen Bewerbung beginnt laut aktueller Seite am 1. Februar 2027.
Der Studienkompass begleitet dich laut Träger ab zwei Jahren vor dem Abi drei Jahre lang bis ins erste Studien- oder Ausbildungsjahr, mit Workshops, Coachings und ehrenamtlichen Mentoren. Die Förderung besteht aus diesen kostenfreien Bildungsangeboten. Es richtet sich an Schüler, deren Eltern nicht studiert oder keinen Studienabschluss in Deutschland erworben haben; weitere familiäre Ausnahmen beschreibt die FAQ. Auch mit ausländischen Studienabschlüssen der Eltern kann eine Bewerbung möglich sein. Die Teilnahme ist regional begrenzt, teils mit zusätzlichen Schulformregeln. Prüfe beim nächsten Bewerbungsstart Anfang 2027 die angebotenen Regionen und den geforderten Abiturjahrgang; aus der beendeten Runde 2026 lässt sich keine neue Frist ableiten.
Stipendien für Schüler mit Studienplan: die Fenster direkt nach dem Abi
Für den Studienstart prüfst du B-First und die Böckler-Aktion Bildung; der Auswahltest der Studienstiftung hat ein eigenes frühes Bewerbungsfenster. Bei diesen Wegen beginnt die Förderung erst im Studium.
- B-First der Hamburger Claussen-Simon-Stiftung richtet sich an Studienanfänger, deren Eltern nicht studiert haben. Laut Stiftung darfst du bei der Bewerbung höchstens 25 sein. Dein Abitur, Fachabitur oder anderer zum Studium berechtigender Abschluss muss einen Schnitt von 2,5 oder besser haben. Du beginnst einen Bachelor- oder Staatsexamensstudiengang an einer deutschen Hochschule und hast noch keinen Bachelor abgeschlossen. Das Studium muss in Vollzeit vor Ort stattfinden; ein duales Studium mit Ausbildungs- oder Praxispartner ist ausgeschlossen. Deutsch ist deine Erstsprache oder du legst einen von der Stiftung akzeptierten Sprachnachweis auf dem geforderten Niveau B1 vor. Von diesen formalen Kriterien macht die Stiftung keine Ausnahmen. Die finanzielle Förderung richtet sich nach den individuellen Lebenshaltungskosten. Bewirb dich nur innerhalb der Ausschreibung: „höchstens erstes Fachsemester" ist eine zusätzliche Grenze, keine ganzjährige Bewerbungsfrist. Die Runde 2026 ist vorbei; neue Bewerbungen sind laut Stiftung ab Ende Juni 2027 möglich, genaue Termine folgen.
- Die Böckler-Aktion Bildung der Hans-Böckler-Stiftung richtet sich an Studienanfänger mit BAföG-Berechtigung dem Grunde nach und Anspruch auf den Höchstsatz. Das bedeutet: Deine Ausbildung und persönlichen Voraussetzungen müssen BAföG grundsätzlich zulassen; zusätzlich müssen die finanziellen Verhältnisse zum Höchstsatz passen. Hinzu kommen überdurchschnittliche Leistungen und gewerkschaftliches, gesellschaftspolitisches oder soziales Engagement, bewertet vor dem eigenen Lebensweg. Die Stiftung nennt eigene Bewerbungsfristen und Förderstarts; eine pauschale Grenze „nur bis zum ersten Semester" steht auf der aktuellen Programmseite nicht. Prüfe deshalb den passenden Förderbeginn und die übrigen Studienbedingungen direkt dort.
- Der Auswahltest der Studienstiftung des deutschen Volkes ist laut Programmseite für Vollzeitstudierende wissenschaftlicher Fächer gedacht, deren Wintersemester bei der Testanmeldung das erste oder zweite Fachsemester eines Studiengangs ist, der zu einem ersten Hochschulabschluss führt, etwa Bachelor oder Staatsexamen. Weitere formale Voraussetzungen und der Ausschluss nach einer früheren Teilnahme am Auswahlverfahren gelten ebenfalls; für künstlerische und gestalterische Fächer bestehen andere Wege. Laut FAQ kostet der Test 50 €, für BAföG-Empfänger und Studierende aus nichtakademischen Elternhäusern 30 €. Für den Test im Frühjahr 2027 wird der Anmeldestart voraussichtlich im Januar 2027 erwartet. Ein gutes Testergebnis führt zunächst zur weiteren Bewerbung, noch nicht zum Stipendium.
Für jeden Weg prüfst du den Förderbeginn und die Bewerbungsfrist getrennt. Einen Überblick ab dem Studium geben die Stipendien für Studenten, und wie eine Bewerbung grundsätzlich aufgebaut wird, zeigt Wie bekommt man ein Stipendium.
💡 Tipp: Notiere den nächsten veröffentlichten Bewerbungsstart. Für ein US-Jahr prüfst du die nächste PPP-Runde; für den Studienkompass den Aufruf Anfang 2027. Beim Schüler-BAföG fragst du das Amt nach deinem Fall, und bei Erasmus+ deine Schule nach dem nächsten Projekt. So steht hinter jeder Adresse aus der Tabelle eine konkrete Rückfrage.
Häufige Fragen
Ab welcher Klasse kann ich mich für Stipendien für Schüler bewerben?
Muss ich Klassenbester sein?
Gibt es ein Schüleraustausch-Stipendium auch ohne ein ganzes Jahr im Ausland?
Bekomme ich Schüler-BAföG, wenn ich bei meinen Eltern wohne?
Fazit
Vor dem Studium kommen Förderungen für Austausch, Bildungsangebote und unter bestimmten Bedingungen den Lebensunterhalt infrage. Welche du verfolgen kannst, hängt von deinem Alter, deiner Schule und den aktuellen Bewerbungsfenstern ab.
Zeichne dir einen Zettel mit den drei Spalten „ich", „Schule" und „Amt". Trag ein, welche Adresse aus der Tabelle zu deinem Alter und deiner Situation passt, und übernimm dahinter das Zeitfenster aus der letzten Spalte. Danach siehst du auf einen Blick, wo dein nächster Schritt liegt — im Bewerbungsportal, im Lehrerzimmer oder beim BAföG-Amt.
Plane auf dem Zettel auch die frühen Studien-Fenster ein. Damit die frühen Studien-Fenster aus dem letzten Abschnitt bei dir nicht unbemerkt verstreichen, gleicht der Förderpotenzial-Check dein Profil mit der Förderlandschaft fürs Studium ab.
Quellen
Diese offiziellen Trägerseiten und Gesetzestexte belegen die Bedingungen und Termine.
Quellen
- Deutscher Bundestag: PPP, Programmseite und Teilnahmebedingungen, 2026
- Experiment e. V.: PPP, Leistungen und Eigenkosten, 2026
- Pädagogischer Austauschdienst: Erasmus+ Schulbildung, FAQ zu Einzelmobilitäten und Antragswegen, 2026
- Bundesausbildungsförderungsgesetz: §§ 2, 11 und 17, geltender Gesetzestext, 2026
- START-Stiftung: Bildungsangebote und FAQ, 2026
- Studienkompass: Bewerbung, Förderprogramm und regionale Teilnahmebedingungen, 2026
- Claussen-Simon-Stiftung: B-First, Bewerbungsvoraussetzungen und nächste Ausschreibung, 2026
- Hans-Böckler-Stiftung: Böckler-Aktion Bildung sowie Fristen und Termine, 2026
- Studienstiftung des deutschen Volkes: Selbstbewerbung mit Auswahltest und FAQ, 2026
