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Fernstudium-Stipendium: Welches Häkchen im Formular über dein Geld entscheidet

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Vor einer Bewerbung fürs Fernstudium-Stipendium stehen zwei Fragen: dein Einschreibungsstatus und deine Vorgeschichte — und dieser Text zeigt dir, welche der fünf Adressen zu welchen Voraussetzungen passt.

Stand: 10/2026

bolt TL;DR — Das Wichtigste auf einen Blick
Beim Fernstudium-Stipendium prüfst du Studienform und Beschäftigung: Für BAföG und manche Förderwerke zählt der Vollzeitstatus; für ein Studium mit Weiterbildungsstipendium sind mindestens 15 Arbeitsstunden pro Woche nötig.
Die zwei Bundesprogramme setzen berufliche Vorqualifikation voraus: eine abgeschlossene Berufsausbildung, beim Aufstiegsstipendium laut Bewerbungsinformation auch eine anerkannte Aufstiegsfortbildung. Das Weiterbildungsstipendium verlangt außerdem grundsätzlich die Aufnahme vor dem 25. Geburtstag; Anrechnungszeiten sind möglich. Den Leistungsnachweis erbringst du mit mindestens 87 Punkten oder Note 1,9 oder besser in der Abschlussprüfung, einem Platz unter den ersten drei bei einem überregionalen Berufswettbewerb oder einem begründeten Arbeitgebervorschlag (beim Weiterbildungsstipendium auch von der Berufsschule). Beim Aufstiegsstipendium kann auch die Prüfung einer Aufstiegsfortbildung die Notenschwelle erfüllen; zusätzlich sind zwei Jahre anrechenbare Berufspraxis nötig.
Das Deutschlandstipendium, die 300-€-Förderung von Bund und privaten Geldgebern, vergibt deine Hochschule selbst; die staatliche FernUniversität in Hagen vergibt es ausdrücklich auch an Teilzeitstudierende.
BAföG und ein Teil der bekannten Förderwerke setzen einen Vollzeitstatus voraus. Ohne Berufsausbildung kannst du diese Wege prüfen; Deutschlandstipendium und Hochschulnachlässe kommen je nach Bedingungen auch in Teilzeit infrage. Beim Aufstiegsstipendium erhalten Fernstudiengänge immer die berufsbegleitende Jahrespauschale, auch bei Vollzeiteinschreibung.

3.045 Euro im Kalenderjahr, einkommensunabhängig, und ein Job kann weiterlaufen. So viel zahlt das Aufstiegsstipendium für Fernstudiengänge, auch wenn du in Vollzeit eingeschrieben bist. Der Zugang hängt unter anderem an deiner beruflichen Vorgeschichte; dein aktueller Studiennotenschnitt ist dabei nicht der Leistungsnachweis. Wer schon vorher aufhört zu suchen, übersieht diese Möglichkeit: Stipendien passen auf ein Leben mit Frühschicht, Lernabenden und Teilzeit-Einschreibung scheinbar ungefähr so wie ein Parkausweis auf ein Fahrrad. Die Förderlandschaft sortiert beim Fernstudium allerdings nach Studienform und Vorgeschichte, und beides steht in Unterlagen, die längst bei dir liegen.

Eine Vorbemerkung, damit du nicht falsch abbiegst: Die zwei Bundesprogramme, um die es in den nächsten Abschnitten geht, verlangen berufliche Vorqualifikation; beim Aufstiegsstipendium nennt die Bewerbungsinformation neben der Berufsausbildung auch eine anerkannte Aufstiegsfortbildung. Studierst du ohne Lehre im Rücken, bleiben insbesondere das Deutschlandstipendium und Hochschulnachlässe; mit Vollzeitstatus kannst du außerdem BAföG und passende Förderwerke prüfen. Dazu gibt es weiter unten einen eigenen Abschnitt.

Vollzeit oder Teilzeit: das Häkchen, das dein Fernstudium-Stipendium sperren kann

Vollzeit oder Teilzeit entscheidet bei BAföG und manchen Förderwerken über die Zulässigkeit; beim Aufstiegsstipendium bekommen Fernstudiengänge unabhängig davon die berufsbegleitende Pauschale. Die Studienstiftung des deutschen Volkes etwa, ein bundesweit tätiges Förderwerk mit rund 14.400 Geförderten, davon gut 13.100 Studierende (Stand 31.12.2025), fördert nach ihren eigenen Voraussetzungen nur Vollzeitstudiengänge. Ein Fernstudium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule ist dabei ausdrücklich eingeschlossen, solange es ein Vollzeitstudium ist. Die Hürde kommt nicht aus dem Werk selbst: Die Studienstiftung richtet ihre Förderung nach eigener Angabe grundsätzlich nach den Vorgaben des BAföG. Und beim BAföG hängt der Anspruch am selben Punkt: Ausbildungsförderung wird nur geleistet, wenn die Ausbildung „die Arbeitskraft des Auszubildenden im Allgemeinen voll in Anspruch nimmt" (§ 2 Absatz 5 Nummer 2 BAföG) — unabhängig davon, wie viel du tatsächlich lernst.

Beim Weiterbildungsstipendium reicht das formale Häkchen allein nicht: Die SBB definiert ein Vollzeitstudium im Programmsinn als Studium, neben dem du weniger als 15 Wochenstunden arbeitest. Beginnt ein solches Studium, scheidest du aus der Förderung aus. Für ein gefördertes berufsbegleitendes Studium musst du mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten; es muss auf Ausbildung und Berufstätigkeit aufbauen und darf noch nicht begonnen haben. Für Weiterbildungen gilt das Gegenteil: Eine Weiterbildung in Vollzeitform ist förderfähig, wenn du dafür beurlaubt oder freigestellt wirst. Die Bezeichnung „Vollzeit“ hat also nicht bei jedem Programm dieselbe Bedeutung. Prüfe deinen Status und die jeweiligen Beschäftigungsbedingungen zusammen:

Dein Status

Teilzeit / berufsbegleitend eingeschrieben, Job läuft weiter
Das öffnet sich: Aufstiegsstipendium (Jahrespauschale) und Weiterbildungsstipendium — beide mit beruflicher Vorqualifikation (beim Aufstiegsstipendium auch anerkannte Aufstiegsfortbildung), das Weiterbildungsstipendium grundsätzlich bei Aufnahme vor dem 25. Geburtstag, mit möglichen Anrechnungszeiten · Deutschlandstipendium (wenn deine Hochschule teilnimmt) · hochschuleigene Stipendien
Das bleibt zu: BAföG · Studienstiftung des deutschen Volkes und andere Förderwerke, deren Bedingungen Vollzeit verlangen
Vollzeit eingeschrieben, Fernstudium ist dein Hauptberuf
Das öffnet sich: BAföG (grundsätzlich innerhalb der Regelstudienzeit, also der offiziell vorgesehenen Studiendauer; Ausnahmen prüfen) · Aufstiegsstipendium (auch hier Fernstudienpauschale, nur mit beruflicher Vorqualifikation und anrechenbarer Berufspraxis) · Deutschlandstipendium · hochschuleigene Stipendien
Das bleibt zu: Weiterbildungsstipendium bei weniger als 15 Wochenstunden Arbeit neben dem Studium; der formale Vollzeitstatus allein schließt es nicht aus

Die Tabelle nennt Alternativen, keine frei kombinierbaren Zahlungen; die Ausschlüsse stehen unter den fünf Förderwegen. Lies sie mit deinem eigenen Häkchen im Kopf, und ein guter Teil der Programmlisten im Netz erledigt sich von selbst: Beim Stipendium fürs Fernstudium kann ein Formular-Feld bereits über die Zulässigkeit entscheiden. Die Programme sind für verschiedene Lebensphasen gebaut, und wer von Vollzeit auf Teilzeit umschreibt, muss die Bedingungen seiner laufenden Förderung vorher prüfen. Ein Wechsel in ein anderes Programm geschieht dadurch nicht automatisch.

Daraus ergibt sich die Prüf-Reihenfolge:

  • 1
    Status klären: Bist du in Vollzeit oder Teilzeit eingeschrieben, und bleibt das in den nächsten Jahren so?
  • 2
    Vorgeschichte sortieren: Hast du eine abgeschlossene Berufsausbildung, wie gut war die Abschlussprüfung, und wie lange liegt sie zurück?
  • 3
    Erst danach Programme lesen: Prüfe nur die Fernstudium-Stipendien, deren Bedingungen zu deinen Antworten passen.

Ob dein Status dich gerade in ein Programm hineinlässt oder aussperrt, klärst du in zwei Minuten im Förderpotenzial-Check — bevor eine Bewerbung an eine Adresse geht, die deine Studienform nicht fördert.

Die Eintrittskarte liegt seit Jahren in deinem Ordner

Das Aufstiegsstipendium verlangt einen Berufsabschluss oder eine anerkannte Aufstiegsfortbildung und mindestens zwei Jahre anrechenbare Berufspraxis; beim Weiterbildungsstipendium gibt es keine allgemeine Zwei-Jahres-Pflicht. Für das Aufstiegsstipendium müssen die Praxiszeiten vor dem Studienbeginn liegen und mindestens 19 Wochenstunden umfassen. Minijobs, Elternzeit und Zeiten einer Hochschulimmatrikulation zählen nicht. Wer das Programm nicht kennt, sortiert sich womöglich schon vorher aus. Ein Gedanke wie dieser kann dafür reichen:

„Kein Anspruch auf BAföG, Alter: 28."

Auch in dieser Lage kann eine Bewerbung um ein Aufstiegsstipendium infrage kommen, wenn die weiteren Kriterien erfüllt sind. Das Aufstiegsstipendium wird von der SBB vergeben, der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung, die im Auftrag des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt arbeitet. Eine Altersgrenze kennt es laut Förderbedingungen nicht. Als Nachweis besonderer beruflicher Leistungen zählt eine Abschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder Note 1,9 oder besser — die der Berufsausbildung oder einer Aufstiegsfortbildung wie Meister, Techniker oder Fachwirt. Alternativ zählen ein Platz unter den ersten drei bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb oder ein begründeter Arbeitgebervorschlag. Wer den Meisterabschluss für den Notenweg nutzt, muss also auch dort die Schwelle erfüllen; bloßes Bestehen genügt nicht.

Gefördert wird ein Erststudium, also dein erster Hochschulabschluss, ausdrücklich auch als Fernstudium oder Abend- und Wochenendstudium. Für Stipendiaten im Fernstudium liegt die Pauschale bei 3.045 Euro im Kalenderjahr, unabhängig vom Einkommen und auch bei Vollzeiteinschreibung — bei vielen Fernhochschulen deckt das einen Teil der Studiengebühren, während dein Job normal weiterläuft. Und der Gedanke, der Bewerber sonst nachts wachhält, hat hier wenig Angriffsfläche: Für den Leistungsnachweis zählen die beruflichen Leistungen; die Erfüllung der Kriterien ersetzt aber kein erfolgreiches Auswahlverfahren.

Die Altersgrenze, die falsche Anträge produziert

Beim Weiterbildungsstipendium muss die Aufnahme grundsätzlich vor dem 25. Geburtstag erfolgen; anrechenbare Zeiten können die Grenze um bis zu drei Jahre verschieben. Die SBB vergibt dieses zweite Programm neben dem Aufstiegsstipendium. Es richtet sich an Berufseinsteiger kurz nach der Ausbildung und wird über die Kammern beantragt, also über die Stellen, bei denen auch deine Abschlussprüfung lief. Entscheidend ist dabei das Wort Aufnahme: Maßgeblich ist dein Alter bei Aufnahme, einschließlich anerkannter Anrechnungszeiten. Dazu gehören etwa Elternzeit oder Freiwilligendienst; bei Gesundheitsfachberufen kann auch fachschulische Ausbildungszeit zählen.

Wie teuer die Verwechslung wird, zeigt ein Abend im Pausenraum. Selma, Industriemechanikerin mit einer Abschlussprüfung von 1,7, liest nach der Spätschicht von diesem Stipendium; eine Kollegin hatte es ihr empfohlen. Sie füllt den Antrag der Kammer zur Hälfte aus und bittet ihren früheren Ausbilder um eine Stellungnahme, bevor sie im Kleingedruckten am Datum hängen bleibt. Selma ist 27. Damit ist dieses Programm für sie zu, solange sie keine Zeiten vorweisen kann, die die Grenze verschieben — Elternzeit oder einen Freiwilligendienst. Selma hat beides nicht, und die bis zu 9.135 Euro für Weiterbildungen, die daran hängen, bleiben ihr deshalb verschlossen. Der Ausbilder fragt zwei Wochen später nach, was aus der Sache geworden ist; dieses Gespräch hätte sie sich gern erspart.

Was ihr bleibt, ist das andere Programm derselben Stiftung: Ihre sechs Berufsjahre können die Praxisregel des Aufstiegsstipendiums erfüllen, wenn es anrechenbare Tätigkeiten vor Studienbeginn waren. Ein Hochschulabschluss fehlt ihr; ihre Unterlagen kann sie für die andere Bewerbung prüfen. Nur läuft die Förderung dort anders — als Jahrespauschale statt als Weiterbildungsbudget, und ein Kurs, den sie ohne Studium hätte machen wollen, ist damit nicht mehr gedeckt.

Die Regeln beider Programme nebeneinander:

Für wen
Weiterbildungsstipendium: Berufseinsteiger nach der Ausbildung, Aufnahme grundsätzlich vor dem 25. Geburtstag; anrechenbare Zeiten können die Grenze um bis zu drei Jahre verschieben
Aufstiegsstipendium: Berufserfahrene mit mindestens zwei Jahren anrechenbarer Praxis nach der Ausbildung und vor Studienbeginn (mindestens 19 Wochenstunden), ohne Altersgrenze
Leistungsnachweis
Weiterbildungsstipendium: Abschlussprüfung mit Note 1,9 oder besser (die Kammern rechnen dieselbe Schwelle auch in Punkten, dann sind es 87 von 100), alternativ Platz 1 bis 3 bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb oder ein begründeter Vorschlag deines Arbeitgebers oder deiner Berufsschule
Aufstiegsstipendium: Abschlussprüfung der Berufsausbildung oder einer Aufstiegsfortbildung mit mindestens 87 Punkten oder Note 1,9 oder besser; alternativ ein Platz unter den ersten drei bei einem überregionalen Leistungswettbewerb oder ein begründeter Arbeitgebervorschlag
Was gefördert wird
Weiterbildungsstipendium: fachliche und fachübergreifende Weiterbildungen, auch in Vollzeitform, wenn du dafür freigestellt bist; dazu ein noch nicht begonnenes berufsbegleitendes Studium, das auf Ausbildung und Berufstätigkeit aufbaut und neben dem du mindestens 15 Wochenstunden arbeitest. Ein Vollzeitstudium im Programmsinn (unter 15 Wochenstunden Arbeit daneben) beendet die Förderung. Ob dein Studiengang darunter fällt, entscheidet die Kammer im Einzelfall, an die Richtlinie gebunden — einen Rechtsanspruch gibt es nicht, und die Mittel sind begrenzt
Aufstiegsstipendium: ein Erststudium, Vollzeit oder berufsbegleitend (auch Fernstudium)
Wie viel
Weiterbildungsstipendium: bis 9.135 € in maximal drei Jahren, verteilt über mehrere Weiterbildungen und nicht als eine Summe; 10 % jeder geförderten Weiterbildung zahlst du selbst
Aufstiegsstipendium: Fernstudiengänge stets 3.045 € im Kalenderjahr, auch bei Vollzeiteinschreibung; ebenso duale, Online- und berufsbegleitende Studiengänge. Zum Vergleich: Präsenzstudium in Vollzeit 992 €/Monat plus 80 € Büchergeld, dazu 160 € Betreuungspauschale je Kind unter 14
Nebenbedingung
Weiterbildungsstipendium: eine Beschäftigung mit mindestens 15 Wochenstunden; es zählt die regelmäßige Wochenarbeitszeit, nicht die Art des Vertrags. Eine Beschäftigung im Ausland zählt ebenso. Auch wer arbeitsuchend ist, kann aufgenommen werden, wenn die Agentur für Arbeit bestätigt, dass er dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Bei einer Vollzeit-Aufstiegsfortbildung nach dem AFBG brauchst du gar keinen Beschäftigungsnachweis
Aufstiegsstipendium: ein paralleler Job ist bei Fernstudiengängen nicht zwingend nötig, die Pauschale ist einkommensunabhängig

Fünf Adressen zahlen ein Stipendium fürs Fernstudium — eine davon nur in Vollzeit

Vier der fünf Förderwege kommen auch bei einem berufsbegleitenden Teilzeit-Fernstudium infrage; die Studienstiftung verlangt einen Vollzeitstudiengang. Die Zeilen sind Alternativen mit unterschiedlichen weiteren Voraussetzungen:

Adresse

Aufstiegsstipendium (SBB, im Auftrag des Bundes)
Geld: Fernstudium stets 3.045 €/Kalenderjahr, auch bei Vollzeiteinschreibung
Gedacht für: Erststudium nach beruflicher Vorqualifikation und mindestens zwei Jahren anrechenbarer Berufspraxis vor Studienbeginn, ausdrücklich auch Fernstudium
Teilzeit-Fernstudium möglich?: ja, Kernzielgruppe
Weiterbildungsstipendium (SBB, Antrag über die Kammer)
Geld: bis 9.135 € in drei Jahren, 10 % Eigenanteil
Gedacht für: Weiterbildungen und unter Bedingungen ein berufsbegleitendes Studium, kurz nach der Ausbildung
Teilzeit-Fernstudium möglich?: ja, für ein gefördertes Studium mit mindestens 15 Wochenstunden Arbeit; es darf noch nicht begonnen haben und muss auf Ausbildung und Berufstätigkeit aufbauen. Arbeitsuchenden-Aufnahme und AFBG-Vollzeitfortbildung sind gesonderte Regeln, keine Befreiung von der Arbeitszeitbedingung eines Studiums
Deutschlandstipendium (Bund + private Förderer, vergeben über die Hochschule)
Geld: 300 €/Monat, einkommensunabhängig
Gedacht für: Fernstudierende, deren Hochschule teilnimmt; die staatliche FernUniversität in Hagen vergibt es in Voll- und Teilzeit, verlangt aber noch mindestens zwei Semester Regelstudienzeit vor dir
Teilzeit-Fernstudium möglich?: ja, wenn deine Hochschule teilnimmt
Hochschuleigene Stipendien (z. B. IU, eine private Fernhochschule)
Geld: an der IU monatlich vier Stipendien mit 50 % Rabatt auf die Studiengebühren; bewerben können sich Menschen mit Beeinträchtigungen, Frauen in technischen Fächern, Alleinerziehende und Berufswechsler. Wer als erstes Familienmitglied studiert, wird stattdessen mit 3.000 € gefördert, die auf die monatliche Studiengebühr angerechnet werden
Gedacht für: die Gebührenrechnung senken; Bewerbung vor Studienstart
Teilzeit-Fernstudium möglich?: ja, direkt beim Anbieter
Studienstiftung des deutschen Volkes (als Beispiel für die Begabtenförderungswerke)
Geld: eine Studienkostenpauschale für alle Geförderten, dazu je nach anrechenbarem eigenen Einkommen und der familiären Lage ein Lebenshaltungsstipendium
Gedacht für: Vollzeitstudierende mit Zeit für Auswahlverfahren und ideelles Programm, also Seminare und Netzwerk
Teilzeit-Fernstudium möglich?: nein, ihre Bedingungen nennen nur Vollzeitstudiengänge; ein mit dem Vollzeitstudium vereinbarer Nebenjob ist damit nicht pauschal verboten. Bei den übrigen zwölf Werken steht es in deren eigenen Bedingungen

Die Förderwege lassen sich nicht beliebig kombinieren. Neben einem Stipendium eines der dreizehn Begabtenförderungswerke, also der Studienstiftung und ihrer zwölf Schwestern, gibt es kein BAföG (§ 2 Absatz 6 BAföG). Und neben einer anderen begabungs- und leistungsabhängigen Förderung von 30 Euro oder mehr im Monatsdurchschnitt gibt es kein Deutschlandstipendium (§ 4 StipG). Das Aufstiegsstipendium ist nach der amtlichen Übersicht zur Doppelförderung (Stand Januar 2021) ausgeschlossen. Beim Weiterbildungsstipendium gilt das in der Regel ebenfalls, außer wenn es andere Weiterbildungsmaßnahmen statt eines Studiums finanziert. Auch Aufstiegsstipendium und BAföG gehen nicht nebeneinander: Die Aufstiegsstipendiums-Richtlinie schließt andere öffentliche Studienförderung aus, nimmt aber die Studienstarthilfe aus. Parallelbewerbung und gleichzeitiger Bezug sind verschiedene Fragen; die jeweils verlangten Erklärungen und Mitteilungspflichten musst du vor dem Antrag prüfen. BAföG und Deutschlandstipendium nebeneinander bleiben dagegen zulässig, denn BAföG ist keine Leistungsförderung in diesem Sinne.

Das Deutschlandstipendium bekommst du über deine eigene Hochschule: Sie entscheidet über die Teilnahme, sie wählt aus, und das Bewerbungsfenster umfasst nur wenige Wochen im Jahr; an der FernUni Hagen lief die Runde 2026 vom 1. bis 31. August und ist inzwischen geschlossen. Bei den Anbietern liegt der Fall anders. Stipendien wie das der IU sind in der Regel Preisnachlässe auf die eigenen Gebühren: ehrliches Geld mit eingebauter Bindung an genau diesen Anbieter. Vergleiche erst die Studiengänge, dann den Rabatt, sonst kauft das Stipendium deine Entscheidung.

Dein Arbeitgeber kann das Fernstudium-Stipendium durch einen Zuschuss ergänzen

Dein Arbeitgeber kann sich an Studiengebühren oder Lernzeit beteiligen; ob ein Zuschuss mit deiner Förderung vereinbar ist, klärst du vorab mit dem Stipendiengeber. Manche Unternehmen beteiligen sich an den Gebühren eines berufsbegleitenden Fernstudiums oder geben Lernzeit dazu, etwa freie Tage vor Klausuren. Frag nach einem betrieblichen Verfahren oder einer individuellen Vereinbarung, bevor du deine Finanzierung damit planst.

Was dafür trägt, ist der Bezug zur Stelle: ein Modul, eine Aufgabe, ein Ergebnis, das jemand in deiner Abteilung wiedererkennt — „das Modul Datenauswertung übernimmt ab dem Sommer unsere Reklamationsstatistik". Wenn du dafür einen Gebührenanteil oder Klausurtage als Arbeitszeit willst, überleg vorher, welche Bindung du im Gegenzug tragen kannst: Zuschüsse hängen häufig daran, dass du danach eine Weile im Unternehmen bleibst, und diese Klausel schreibt sonst der andere. Beim Aufstiegsstipendium kollidiert ein Arbeitgeberzuschuss nicht automatisch mit der Förderung, weil die Pauschale einkommensunabhängig ist; ob ein Zuschuss neben deinem Fernstudium-Stipendium zulässig ist, klärt eine kurze Nachfrage beim Stipendiengeber, und danach hast du etwas Schriftliches in der Hand.

Kein Ausbildungszeugnis im Ordner? Dann entscheidet die Reihenfolge deiner Anträge

Prüfe ohne berufliche Vorqualifikation zuerst BAföG bei Vollzeitstatus und parallel das Deutschlandstipendium; mögliche Hochschulnachlässe klärst du vor der Einschreibung. Für Förderwerke wie die Studienstiftung brauchst du ebenfalls den Vollzeitstatus. Vielleicht bist du Anfang zwanzig, dein Erststudium läuft an einer Fernhochschule, und der Nebenjob rettet nur das Konto. Die beiden Bundesprogramme aus den letzten Abschnitten setzen berufliche Vorqualifikation voraus; für BAföG führt dein Weg über den Vollzeitstatus. Und die Sorge, die davor steht, ist meist gar nicht der Status, sondern dein Notenschnitt: Du hältst ihn für zu schwach, um überhaupt gefördert zu werden.

Beim BAföG rechnet das Amt nach den Förderregeln Einkommen und Vermögen an, und es prüft, ob du vorher schon eine Ausbildung oder ein Studium abgeschlossen hast — der Notenschnitt ist dort nicht die Größe, an der die Förderung hängt. Ein Vollzeit-Fernstudium an der FernUni Hagen kann nach BAföG gefördert werden; der Vollzeit-Hörerstatus ist dabei die erste Voraussetzung, zuständig für den Antrag ist das Studierendenwerk Dortmund.

Die Reihenfolge deiner drei Anträge ergibt sich aus ihrem Vorlauf:

  • BAföG zuerst. Das Amt fordert die für deinen Fall nötigen Einkommens- und Vermögensnachweise an, und die musst du erst zusammenbekommen. Eine verspätete Antragstellung kann dich Fördermonate kosten; warte deshalb nicht auf eine Stipendienentscheidung.
  • Deutschlandstipendium parallel. 300 Euro monatlich, unabhängig vom Einkommen, vergeben in einem kurzen Fenster einmal im Jahr, an der FernUni Hagen lief das Fenster 2026 vom 1. bis 31. August und ist geschlossen. Maßgeblich sind die Unterlagenliste und das nächste veröffentlichte Bewerbungsfenster deiner Hochschule.
  • Hochschuleigene Nachlässe vor der Einschreibung. An privaten Fernhochschulen entscheidet sich das mit der Immatrikulation; danach ist der Zug in vielen Programmen abgefahren.

Achte auf eine Reihenfolge auch beim Status selbst: Wer sich von Vollzeit auf Teilzeit umschreiben lässt, weil der Nebenjob wächst, verliert damit in aller Regel die Grundlage des BAföG-Anspruchs. Das Häkchen aus dem ersten Abschnitt arbeitet in beide Richtungen. Welche Stipendien dir als Vollzeitstudierender neben den Fernstudium-Stipendien noch offenstehen, vom Förderwerk bis zur fachlichen Nische, sortiert der Überblick über Stipendien für Studenten.

Häufige Fragen

Beim Fernstudium-Stipendium zählen die Programmregeln zu Studienform, Vorqualifikation und Kombination.

Kann ich ein Fernstudium-Stipendium auch im Master bekommen?
Ja, Fernstudium-Stipendien gibt es auch im Master, nur verschieben sich die Adressen. Das Aufstiegsstipendium fällt weg, weil es ein Erststudium fördert; mit einem Bachelor erfüllst du diese Bedingung nicht mehr. Realistisch bleiben das Deutschlandstipendium — die FernUni Hagen vergibt es ausdrücklich auch in Masterstudiengängen für Berufstätige —, hochschuleigene Nachlässe deines Anbieters und der Arbeitgeber, bei dem ein fachlich passender Master das Gespräch leichter macht.
Zählt mein Gehalt bei der Bewerbung?
Beim Aufstiegsstipendium und Deutschlandstipendium ist die Förderung einkommensunabhängig. Beim Weiterbildungsstipendium sind für ein gefördertes Studium mindestens 15 Wochenstunden Arbeit nötig. Für die allgemeine Aufnahme gelten daneben Ausnahmen: Arbeitsuchende können aufgenommen werden, wenn die Agentur für Arbeit bestätigt, dass sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen; ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Bei einer Vollzeit-Aufstiegsfortbildung nach dem AFBG entfällt der Beschäftigungsnachweis. Beim BAföG ist es anders, dort werden Einkommen und Vermögen angerechnet.
Was ist, wenn meine Ausbildungsnote schlechter als 1,9 ist?
Die Schwelle liegt bei beiden Programmen bei mindestens 87 Punkten oder Note 1,9 oder besser. Beim Aufstiegsstipendium kannst du stattdessen die Prüfung einer Aufstiegsfortbildung einsetzen, aber auch sie muss die Schwelle erfüllen. Alternativen sind bei beiden Programmen ein Platz unter den ersten drei bei einem überregionalen Berufswettbewerb oder ein begründeter Arbeitgebervorschlag; beim Weiterbildungsstipendium kann auch die Berufsschule dich vorschlagen. Trifft davon nichts zu, prüfe andere Kriterien bei Deutschlandstipendium, Hochschulnachlässen oder Arbeitgeberförderung; dort fällt nicht automatisch jede Leistungsprüfung weg.
Bekomme ich BAföG im Teilzeit-Fernstudium?
Nach den Förderregeln nicht: Der Anspruch hängt am Vollzeitstatus, und zwar unabhängig davon, wie viel du tatsächlich lernst. Wenn BAföG in deiner Rechnung eine Rolle spielt, prüfe vor der Einschreibung, ob deine Hochschule ein Vollzeitmodell anbietet und ob du es neben deinen übrigen Verpflichtungen zeitlich tragen kannst.

Fazit

Ein Stipendium fürs Fernstudium gibt es, und die Bedingungen, die darüber entscheiden, stehen in zwei Unterlagen, die du schon besitzt: deiner Immatrikulationsbescheinigung und deinem Ausbildungszeugnis. Offen lässt dieser Text drei Dinge: Studienkredite, steuerliche Fragen und die Stipendien einzelner Fachrichtungen — jede davon ist eine eigene Rechnung. Such dein Ausbildungszeugnis heraus, schlag die Abschlussnote nach und sieh nach, ob deine Wunsch-Hochschule beim Deutschlandstipendium mitmacht.

Welche der fünf Adressen für dich übrig bleiben, entscheiden Ausbildungsweg, Studienform und Lebenslage — genau die Angaben, an denen sich die Programme in diesem Text unterscheiden. Der Förderpotenzial-Check gleicht sie in wenigen Minuten ab, auch gegen Programme, deren Ausschreibung du noch nie gesehen hast. Die aktuellen Ausschreibungen und Nachweise deiner ausgewählten Programme prüfst du vor der Bewerbung.

Quellen

Die Bedingungen stammen aus den folgenden Trägerinformationen und Rechtsgrundlagen.

Quellen

  • Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB): Aufstiegsstipendium, „Wie wird gefördert?“, „Kann ich mich bewerben?“ und Bewerbungsinformationen (Stand August), 2026
  • Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB): Weiterbildungsstipendium, Programmseite, 2026; Stipendieninformation duale Berufe, Stand August 2025
  • Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt: Broschüre „Aufstiegsstipendium. Studieren mit Berufserfahrung", 2026
  • Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt: Weiterbildungsstipendium, Programmseite, 2026
  • Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt: Deutschlandstipendium, Häufig gestellte Fragen, 2026
  • FernUniversität in Hagen: Deutschlandstipendium, Informationen und FAQ, 2026
  • FernUniversität in Hagen: Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), 2026
  • Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt: Förderrichtlinie Begabtenförderung berufliche Bildung, BAnz AT 08.08.2024 B7 (in Kraft seit 01.01.2025), Nr. 1.4, 3.1.1 d, 3.1.5 und 5.4, 2024
  • Bundesministerium der Justiz: Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), § 2 Absatz 5 und Absatz 6; Stipendienprogramm-Gesetz (StipG), § 4, 2026
  • Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt: Richtlinie Aufstiegsstipendium, Bundesanzeiger 08.08.2024, 2024
  • Deutschlandstipendium: Übersicht zur Zulässigkeit des gleichzeitigen Bezugs anderer Stipendien, Stand Januar 2021
  • Studienstiftung des deutschen Volkes: Voraussetzungen für eine Bewerbung, und Kurzprofil, 2026
  • IU Internationale Hochschule: Stipendien und Deutschlandstipendium, 2026
  • Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (kommweiter.bayern.de): Weiterbildungsstipendium, 2026