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Stipendium für Ausbildung: 300 Euro im Monat und frühe Bewerbungsfristen

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Für ein Stipendium für Ausbildung zählen Lehrjahr und Bewerbungsfrist des jeweiligen Werks. Mehrere große Förderwerke (so heißen die Organisationen, die mit Bundesgeld Stipendien vergeben) nehmen inzwischen auch Auszubildende auf, mit einem Monatsbetrag neben der Ausbildungsvergütung. Gebündelt stehen diese Angebote auf einer Seite des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR), „Stipendien für Auszubildende“. Und ein Teil der Hilfen, die Azubis finanziell tragen, heißt gar nicht Stipendium.

Stand: 10/2026

bolt TL;DR — Das Wichtigste auf einen Blick
In einem Pilotprogramm des BMFTR vergeben mehrere Begabtenförderungswerke, also die großen, teils politisch oder kirchlich getragenen Stipendiengeber, ein Stipendium für Ausbildung: in der Regel 300 Euro monatlich zusätzlich zur Vergütung, dazu Seminare und ein Netzwerk.
Die Bewerbungsfenster liegen früh in der Ausbildung. Bei der Friedrich-Ebert-Stiftung, einem dieser Förderwerke, endet die Frist laut Bewerbungs-FAQ mit dem Beginn des zweiten Lehrjahres; die übrigen Werke setzen eigene Termine.
Vieles, was Azubis finanziell trägt, läuft unter anderen Namen: die Berufsausbildungsbeihilfe der Agentur für Arbeit als Zuschuss, das Auslandsprogramm AusbildungWeltweit über deinen Betrieb.
Nach der Lehre arbeiten zwei Folge-Programme weiter: das Weiterbildungsstipendium, das dich laut SBB bis zum Alter von 24 aufnimmt, und das Aufstiegsstipendium, das zwei Berufsjahre verlangt und dafür ohne Altersgrenze auskommt. Beide kennen den Notenweg mit mindestens 87 Punkten oder Note 1,9 oder besser sowie Wettbewerb und Arbeitgebervorschlag als Alternativen. Für ein Studium mit Weiterbildungsstipendium musst du vor Studienbeginn planen; um das Aufstiegsstipendium kannst du dich noch im ersten oder zweiten Studiensemester bewerben.

Berufsschulflur, schwarzes Brett: Zwischen dem Gabelstapler-Lehrgang und zwei Wohnungsanzeigen hängt ein Zettel mit der Überschrift „Stipendien für Auszubildende“. Der halbe Flur läuft vorbei, und zwar aus einem nachvollziehbaren Grund: Das Wort gehört im Kopf der meisten zu Hörsälen, Bibliotheken und Leuten mit Einser-Abitur. „Ich verdiene doch schon was, für mich ist das nichts.“ Genau dieser Reflex kann bares Geld kosten — der Zettel meint es ernst, und das Geld kommt oben auf die Vergütung.

Dieser Text ist für alle, die gerade eine Ausbildung machen oder eine hinter sich haben: Ein Stipendium für Ausbildung setzt bei fast jedem Programm hier eine Lehre voraus. Wer ohne Ausbildung studiert, findet den passenden Einstieg in der Übersicht über Stipendien für Studenten. Und wer die Lehre hinter sich hat und inzwischen im Hörsaal sitzt, kann gleich zum eigenen Abschnitt weiter unten springen.

Rund 1.000 Plätze: Das Stipendium für Ausbildung fragt auch nach deiner Haltung

Im Pilotprogramm sind rund 1.000 Stipendien vorgesehen; bei den einzelnen Werken zählen neben Leistung auch Engagement und Haltung. Hinter dem Zettel steckt ein Pilotprogramm des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR): Die Begabtenförderungswerke, also die großen, teils politisch oder kirchlich getragenen Organisationen, die mit Bundesgeld sonst Studierende fördern, nehmen darin erstmals Auszubildende auf. Die Förderung kann nach den Programmbedingungen bis zu drei Jahre laufen. Gezahlt wird nach den Programmbeschreibungen ein Monatsbetrag zusätzlich zur Ausbildungsvergütung, dazu kommt die sogenannte ideelle Förderung: Seminare und Workshops, meist am Wochenende, und ein Netzwerk aus anderen Geförderten. Die Friedrich-Ebert-Stiftung nennt für alle Geförderten dieselbe Bildungspauschale: 300 € im Monat. Daraus folgt keine allgemeine Einkommensfreiheit jeder ergänzenden Leistung. Wie die übrigen Werke das handhaben, steht in deren Bedingungen.

Diese Werke führen laut der Programmseite des Ministeriums eigene Azubi-Angebote:

Die Zusätze hinter den Namen sind kein Beiwerk, denn viele dieser Stipendiengeber wählen auch nach Haltung aus. Die Friedrich-Ebert-Stiftung schreibt es in ihren Bedingungen offen hin: Bewerber sollen sich den Werten der sozialen Demokratie verbunden fühlen und sich für ein solidarisches Miteinander engagieren. Wer das liest, rechnet im Kopf zusammen, was er vorzuweisen hat, und landet oft bei null. Viele denken dann, dass ihr Einsatz neben Schicht und Berufsschule für so ein Förderwerk nicht reicht.

Die FES-Bedingungen verlangen Engagement; von einem Ehrenamt mit Urkunde steht dort nichts. Dazu nennt die FAQ zwei weitere Erwartungen, die man kennen sollte: regelmäßige Anwesenheit in der Ausbildungsstätte und Interesse am politischen Geschehen. Belegen lässt sich das mit dem, was du ohnehin tust: Jugendtraining im Verein, Klassensprecher, die Azubi-Vertretung im Betrieb, Nachhilfe für den Nachbarsjungen. Wie die übrigen Förderwerke das handhaben, steht jeweils in ihren Bedingungen; lies dort zuerst die Zeilen zu Werten und Engagement, dann sparst du dir Bewerbungen an Adressen, deren Richtung dir fremd ist.

Levent hatte acht Wochen, sein Gutachter brauchte fünf

Beim Bewerben zählt das frühere Ende aus Programmfrist und zulässigem Lehrjahr; das Empfehlungsschreiben solltest du deshalb früh anfragen. Levent, Elektroniker-Azubi im zehnten Monat, findet den Aushang Mitte März und plant mit der in der FES-FAQ angekündigten Frühjahrsrunde 2026. Am Abend liest er deren Bedingungen. Die Bildungspauschale von 300 € im Monat läuft dort bis zu drei Jahre und ist für alle Geförderten gleich hoch. Zwei Uhren laufen bei ihm gleichzeitig: Das Bewerbungsportal des Werks ist nur ein paar Wochen offen, und spätestens mit dem Beginn des zweiten Lehrjahres ist er ohnehin raus. Das zweite Lehrjahr beginnt bei ihm in acht Wochen. Aus einem gemütlichen „schau ich mir mal an“ wird damit ein Termin.

Am nächsten Morgen fragt er seinen Berufsschullehrer nach einem Gutachten, also dem Empfehlungsschreiben, das viele Werke verlangen. Der Lehrer ist erst auf Klassenfahrt, dann in der Korrekturwoche; als der Text nach fünf Wochen steht, bleiben Levent noch drei. Den Motivationstext schreibt er in den Berufsschulpausen.

Was Levent bei einem Werk gelernt hat, überträgt sich auf die übrigen nur der Form nach: Laut Ministerium setzt in der Pilotphase jedes Werk eigene Schwerpunkte, und wer sich bewerben darf, steht deshalb vor allem auf der jeweiligen Programmseite. Für den Vergleich hilft diese Reihenfolge:

  • 1
    Die Seite „Stipendien für Auszubildende“ beim BMFTR öffnen: Dort sind die Azubi-Angebote der Werke an einer Stelle verlinkt.
  • 2
    Zwei oder drei Werke auswählen, deren Richtung zu dir passt — die Zusätze aus der Liste oben sind dafür der schnellste Filter (Parallelbewerbungen und gleichzeitige Förderung nach den jeweiligen Regeln prüfen) — und dort die Zeilen zu Frist und Voraussetzungen lesen.
  • 3
    Die Termine in den Handy-Kalender legen und das Gutachten sofort anfragen, falls eine Frist in Sicht ist. Wie viel Vorlauf dein Lehrer braucht, weiß nur er; frag ihn also, statt zu rechnen.

Die bisherige Pilotphase sieht Aufnahmejahrgänge 2024, 2025 und 2026 vor. Eine neue Aufnahme nach 2026 ist damit nicht zugesagt. Wichtiger als die Jahrgänge ist aber, wann das einzelne Werk seine Tür aufmacht. Die Friedrich-Naumann-Stiftung nennt für ihre aktuelle Runde das Fenster vom 1. bis 31. Oktober; Stand: 26.10.2026 — und nur von Auszubildenden mit Ausbildungsort in Berlin, Brandenburg oder Nordrhein-Westfalen, die gerade im ersten Ausbildungsjahr sind; die Förderung beginnt am 1. April 2027. Die übrigen hier genannten Bewerbungsfenster 2026 waren mit Stand 21.10.2026 geschlossen. Das ist keine Zusage einer jährlichen Neuauflage: Prüfe vor der Bewerbung eine tatsächlich veröffentlichte neue Runde beim jeweiligen Werk.

Ob dein Lehrjahr noch im Fenster liegt und welches Förderwerk zu deinem Profil passt, klärst du vorab mit einer kurzen Bestandsaufnahme im Förderpotenzial-Check — noch bevor du Gutachten anfragst und Formulare sammelst.

Beim Azubi-Stipendium bewirbst du dich, beim Auslandspraktikum stellt dein Betrieb den Antrag

Ein Azubi-Stipendium beantragst du beim Werk; für AusbildungWeltweit stellt eine Einrichtung den Antrag. Weitere Hilfen tragen andere Namen. Die Eckdaten stammen von den jeweiligen Programmseiten:

Adresse

Azubi-Stipendien der Förderwerke (Pilotprogramm des Bundes)
Was es ist: echtes Stipendium während der Ausbildung
Was es zahlt oder übernimmt: 300 €/Monat plus Seminare und Netzwerk, bis zu drei Jahre
Wer stellt den Antrag?: du selbst, direkt beim jeweiligen Werk
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Was es ist: Zuschuss der Agentur für Arbeit
Was es zahlt oder übernimmt: monatlicher Betrag je nach Bedarf und Einkommen, ohne Rückzahlung; typischer Anlass ist die eigene Wohnung, weil der Betrieb zu weit vom Elternhaus liegt. Bei einer betrieblichen oder außerbetrieblichen Ausbildung kommen auch über 18, verheiratet oder mit Kind als Zugänge infrage; die Wohn- und weiteren Förderbedingungen prüft die Agentur. Eine rein schulische Ausbildung ist ausgeschlossen
Wer stellt den Antrag?: du selbst, bei der Agentur für Arbeit
AusbildungWeltweit (Bundesprogramm)
Was es ist: gefördertes Auslandspraktikum während der Lehre
Was es zahlt oder übernimmt: Förderung nach Pauschalen, deren Sätze im aktuellen Förderaufruf stehen; Dauer: drei Wochen bis drei Monate, weltweit in Ländern, die das Europa-Programm Erasmus+ nicht abdeckt
Wer stellt den Antrag?: dein Betrieb, deine Kammer (IHK oder Handwerkskammer) oder die Berufsschule
Was es ist: Förderung für die Zeit nach der Prüfung
Was es zahlt oder übernimmt: bis 9.135 € in drei Jahren für Weiterbildungen, 10 % jeder Weiterbildung zahlst du selbst
Wer stellt den Antrag?: du selbst, bei deiner Kammer; Aufnahme bis zum Alter von 24, Zeiten wie Freiwilligendienst oder Elternzeit schieben die Grenze um bis zu drei Jahre
Was es ist: Förderung für ein Studium nach Ausbildung und Berufspraxis
Was es zahlt oder übernimmt: Präsenzstudium in Vollzeit 992 €/Monat plus 80 € Büchergeld (1.072 €), dazu je 160 € für eigene Kinder unter 14; berufsbegleitend sowie Fern-, Online- und duale Studiengänge 3.045 €/Kalenderjahr, auch bei Vollzeiteinschreibung
Wer stellt den Antrag?: du selbst, online bei der SBB; mindestens zwei Jahre anrechenbare Berufspraxis nach dem Berufsabschluss und vor Studienbeginn

Bei der FES schließt ein anderes Stipendium aus öffentlichen Mitteln die gleichzeitige Ausbildungsförderung aus. Ihre FAQ erlaubt eine Bewerbung, verlangt aber bei Aufnahme das Ende des bestehenden Stipendiums. Das ist keine allgemeine Aussage über sämtliche Zuschüsse in der Tabelle. Prüfe Kombinationen und Mitteilungspflichten beim jeweiligen Träger.

Bei AusbildungWeltweit stellt eine Einrichtung den Antrag: dein Betrieb, deine Kammer oder die Berufsschule. Für dich heißt das erst ein Gespräch und dann ein Formular, und wenn dein Betrieb das Programm noch nicht kennt, fängt es damit an, dass du davon erzählst. Nimm die Eckdaten aus der Tabelle mit ins Pausengespräch: drei Wochen bis drei Monate, Zielländer außerhalb von Erasmus+, Antrag über den Betrieb.

Stipendium für Ausbildung und danach: Welche Leistungsnachweise zählen

Nach der Lehre können deine beruflichen Prüfungsleistungen für Weiterbildungs- oder Aufstiegsstipendium zählen; beide haben konkrete Schwellen und Alternativen. Falls deine Ausbildung schon hinter dir liegt, sind das Weiterbildungs- und das Aufstiegsstipendium die beiden Adressen, die dich zuerst interessieren. Das Weiterbildungsstipendium schaut zuerst auf die Note deiner Abschlussprüfung; für den Notenweg nennen die SBB-Bedingungen ein Gesamtergebnis von 1,9 oder besser beziehungsweise 87 von 100 Punkten in der Zählweise der Kammern. Alternativ zählen ein Platz unter den ersten drei bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb oder ein begründeter Vorschlag deines Arbeitgebers oder deiner Berufsschule. Beim Aufstiegsstipendium gilt dieselbe Schwelle von 87 Punkten oder Note 1,9 oder besser; statt der Berufsabschlussprüfung kannst du die Prüfung einer Aufstiegsfortbildung einsetzen, aber auch sie muss die Schwelle erfüllen. Wettbewerb und begründeter Arbeitgebervorschlag sind andere Leistungswege.

Was die beiden trennt, ist der Kalender. Das Weiterbildungsstipendium nimmt dich laut SBB bis zum Alter von 24 auf — Zeiten wie ein Freiwilligendienst oder Elternzeit schieben diese Grenze um bis zu drei Jahre nach hinten; beim Aufstiegsstipendium gibt es sie gar nicht, dafür verlangt es zwei Jahre anrechenbare Berufspraxis nach dem Berufsabschluss und vor Studienbeginn. Deine Abschlussnote bleibt also als Eintrittskarte gültig — an welcher der beiden Türen sie funktioniert, entscheiden dein Geburtsdatum und die Zahl deiner Berufsjahre. Wie sich die Programme im Einzelnen unterscheiden, steht ausführlich im Artikel zum Aufstiegsstipendium.

Ausbildung fertig, Hörsaal angefangen: das Programm, das deine alte Note liest

Wer nach dem Berufsabschluss studiert, kann das Aufstiegsstipendium noch im ersten oder zweiten Studiensemester prüfen; die nötige Berufspraxis muss vor Studienbeginn vorliegen. Manche suchen erst im Hörsaal nach Förderung: Lehre fertig, ein paar Jahre gearbeitet, dann doch noch studieren. Für diesen Weg ist das Aufstiegsstipendium gebaut: Es verlangt eine abgeschlossene Ausbildung und Arbeitsjahre danach, beides musst du nachweisen. Drei Punkte prüfst du zuerst:

  • Zwei Jahre anrechenbare Berufspraxis nach dem Berufsabschluss und vor Studienbeginn. Die SBB verlangt mindestens 19 Wochenstunden; Minijobs, Elternzeit und Zeiten einer Hochschulimmatrikulation zählen nicht. Eine formale Altersgrenze gibt es nicht.
  • Es muss dein erstes Studium sein. Gefördert wird ein Erststudium, also dein erster Hochschulabschluss.
  • Der Leistungsnachweis kommt aus Ausbildung und Beruf: Abschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder Note 1,9 oder besser, auch bei einer Aufstiegsfortbildung; alternativ Platz eins bis drei im überregionalen beruflichen Wettbewerb oder begründeter Arbeitgebervorschlag.

Gezahlt wird je nach Studienform, und der Unterschied ist erheblich: im Präsenzstudium in Vollzeit ein Monatsbetrag plus Büchergeld, also eine Pauschale für Bücher und Studienmaterial, bei berufsbegleitenden sowie Fern-, Online- und dualen Studiengängen stets die Jahrespauschale, auch bei Vollzeiteinschreibung — die Beträge stehen in der Tabelle oben. Wer schon studiert, kann sich laut SBB im ersten oder zweiten Studiensemester bewerben; prüf die Zahl vor dem Absenden in der aktuellen Ausschreibung, denn diese Zeile entscheidet über den Zeitpunkt und nicht über die Eignung. Wie eine solche Bewerbung Schritt für Schritt abläuft, steht in der Anleitung zur Stipendienbewerbung.

Häufige Fragen

Für Lehrjahr, Einkommen und Leistungsnachweis gelten die Bedingungen des konkreten Programms.

Gibt es ein Stipendium für Ausbildung auch ohne Ausbildungsbetrieb?
Ja. Im Pilotprogramm des Bundes vergeben mehrere Begabtenförderungswerke Stipendien an Auszubildende, und es kommt dabei nicht darauf an, dass deine Ausbildung in einem Betrieb läuft: Die Friedrich-Ebert-Stiftung nennt duale Ausbildungen, rein schulische und solche bei einem Bildungsträger gleichermaßen, solange der Beruf staatlich anerkannt ist. Beworben wird direkt beim jeweiligen Förderwerk; gebündelt sind die Angebote auf der Ministeriumsseite „Stipendien für Auszubildende“.
Ich bin schon im zweiten Lehrjahr — lohnt sich ein Ausbildungsstipendium noch?
Bei einzelnen Programmen ist das Fenster dann zu; die Friedrich-Ebert-Stiftung etwa nimmt Bewerbungen laut FAQ nur bis zum Beginn des zweiten Ausbildungsjahres an. Weil die Werke eigene Regeln setzen, lohnt der Blick auf die übrigen Angebote trotzdem. Und nach der bestandenen Prüfung öffnen sich die Folge-Programme: das Weiterbildungsstipendium mit Aufnahme bis zum Alter von 24 (verschiebbar um bis zu drei Jahre, etwa durch einen Freiwilligendienst) und später das Aufstiegsstipendium.
Zählt das Einkommen meiner Eltern?
Die FES nennt für alle Geförderten dieselbe Bildungspauschale. Das belegt keine allgemeine Einkommensfreiheit zusätzlicher Leistungen: Bei schulischer Ausbildung ohne Vergütung kann die FES zusätzliche Leistungen nach BAföG-Regeln individuell berechnen. Für die übrigen Werke gilt, was in deren Bedingungen steht. Die Berufsausbildungsbeihilfe rechnet dagegen Einkommen an, in der Regel auch das deiner Eltern.
Reicht mein Notendurchschnitt für ein Azubi-Stipendium?
Einen einheitlichen Schnitt gibt es im Pilotprogramm nicht; die Werke setzen laut Ministerium eigene Maßstäbe, und neben Noten zählen Engagement und Motivation. Die Friedrich-Ebert-Stiftung erwartet laut FAQ überdurchschnittliche Leistungen, gemessen am Notenschnitt des jeweiligen Ausbildungsberufs. Für das Weiterbildungsstipendium nennen die SBB-Bedingungen Note 1,9 oder besser beziehungsweise mindestens 87 Punkte für den Notenweg, mit Wettbewerb und einem Vorschlag von Arbeitgeber oder Berufsschule als Alternativen; beim Aufstiegsstipendium gilt dieselbe Prüfungsschwelle, auch wenn du dafür eine Aufstiegsfortbildungsprüfung nutzt. Bloßes Bestehen reicht dort nicht.

Fazit

Frage nötige Empfehlungsschreiben früh an und prüfe zugleich Programmfrist und Lehrjahr. Levent hat seine Bewerbung eine Woche vor Beginn des zweiten Lehrjahres abgeschickt; das Gutachten allein hat fünf Wochen gebraucht. Ob sie durchkommt, entscheidet jetzt das Förderwerk — das Fenster jedenfalls hat er erwischt. Für deinen eigenen Anlauf gilt seine Lektion: Frag das Gutachten zuerst an, denn den Motivationstext kannst du notfalls in Berufsschulpausen schreiben, einen Lehrerkalender nicht. Und falls deine Lehre schon länger zurückliegt, arbeiten die Programme nach der Prüfung für dich weiter; deine Abschlussnote nimmst du dorthin mit.

Willst du vorher wissen, welche dieser Adressen dich formal überhaupt nehmen darf? Lehrjahr, Abschlussnote, Berufsjahre — genau die Angaben, an denen die Programme in diesem Text auseinandergehen, gleicht der Förderpotenzial-Check für dich ab. Danach musst du nicht mehr sechs Programmseiten nebeneinander offen halten, um zu sehen, welche Bewerbung zuerst dran ist.

Quellen

Die folgenden Trägerseiten beschreiben die unterschiedlichen Förderwege und ihre Voraussetzungen.

Quellen

  • Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (bmftr.bund.de): Programmseite „Stipendien für Auszubildende“ (Pilotprogramm der Begabtenförderungswerke), 2026
  • Friedrich-Ebert-Stiftung: Ausbildungsförderung — Programmseite, Bewerbungsseite und FAQ, 2026
  • Hans-Böckler-Stiftung: Stipendien für Auszubildende (TiBB), 2026
  • Bundesagentur für Arbeit: Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), Leistungsseite, 2026
  • Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ), umgesetzt von der Nationalen Agentur beim BIBB: AusbildungWeltweit (ausbildung-weltweit.de), Programm- und Azubi-Informationen, 2026
  • Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB): Weiterbildungsstipendium und Aufstiegsstipendium, Programmseiten und Bewerbungsinformationen Aufstiegsstipendium (Stand August), 2026
  • Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Berufsbildungsbericht 2026, Übersicht zur BAFF-Pilotförderung, 2026
  • Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit: Stipendien für Auszubildende, Runde mit Förderbeginn April 2027, 2026
  • Handwerkskammern Hannover und München: Meldungen „Stipendien für Auszubildende bei den Begabtenförderungswerken“, 2026