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Stipendium Jura: Warum die Tür zur Förderung zugeht, bevor das Studium richtig teuer wird

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Ein Stipendium Jura wird in Semestern vergeben, in denen an Geldnot noch niemand denkt. Wer erst in der Examensvorbereitung sucht, steht bei den bekanntesten Programmen vor einer geschlossenen Aufnahme — nicht wegen seiner Noten, sondern wegen des Kalenders.

Stand: 10/2026

bolt TL;DR — Das Wichtigste auf einen Blick
Für Jurastudenten gibt es zwei Wege: ein paar fachspezifische Programme, meist von Wirtschaftskanzleien, und die großen Förderwerke, die alle Fächer aufnehmen — amtlich heißen die dreizehn bekanntesten davon Begabtenförderungswerke.
Entscheidend ist die Aufnahme, nicht die Auszahlung: Das Deutschlandstipendium läuft höchstens bis zum Ende der Regelstudienzeit, also der Semesterzahl, die der Studienplan vorsieht. Die Studienstiftung nimmt in Staatsexamensstudiengängen Kandidaten nur bis drei Semester davor an.
Für die Phase danach gibt es eigene Programme, etwa aus Wirtschaftskanzleien. Wer im Examenssemester steht, ist spät dran und hat trotzdem noch Adressen.
BAföG und Begabtenförderungswerk schließen sich rechtlich aus. Neben dem Deutschlandstipendium bleibt BAföG dagegen bestehen. Dieser Unterschied entscheidet über mehrere hundert Euro im Monat.

Ferit sitzt im siebten Semester, Schwerpunkt fast durch, und schiebt die Sache mit den Stipendien vor sich her. Sein Gedanke dabei ist der vernünftigste der Welt: „Ich bewerbe mich, wenn die Noten besser aussehen." Ein Jahr später, der Nebenjob kollidiert inzwischen mit dem Lernpensum, fragt er beim Stipendienreferat nach. Bei der Studienstiftung kommt er für einen Vorschlag zu spät: In Staatsexamensstudiengängen liegt der letzte Zeitpunkt drei Semester vor dem Ende der Regelstudienzeit. Er war qualifizierter als je zuvor und trotzdem raus.

Stipendium Jura heißt fast immer: zwei sehr verschiedene Wege

Für Jura kommen fachoffene Programme und Förderungen von Wirtschaftskanzleien infrage. Die Kanzleien bauen damit früh Kontakt zu Nachwuchsjuristen auf. Daneben steht der große Rest, und der ist fachoffen. Bei den Begabtenförderungswerken, beim Deutschlandstipendium und in der Promotionsförderung bewirbst du dich als Studierender, der zufällig Jura studiert.

Für die Bewerbung ändert das einiges. Im fachoffenen Verfahren sitzen neben dir Mediziner, Lehramtsstudenten und Physiker, und deine Punktzahl aus der Zwischenprüfung, also der Prüfung nach den ersten Semestern, die das Grundstudium abschließt, sagt einer gemischten Auswahlkommission wenig. Im Kanzlei-Verfahren ist das Feld kleiner und rein juristisch, dafür lesen dort Leute, die den Unterschied zwischen sieben und neun Punkten sofort einordnen.

Was die fachoffenen Programme zahlen, ist durchaus relevant. Bei der Studienstiftung des deutschen Volkes etwa gibt es eine Studienkostenpauschale von 300 Euro monatlich, die dort alle Geförderten bekommen, auch wenn zu Hause genug Geld da ist. Dazu kommt, abhängig von der finanziellen Situation der Familie, ein Lebenshaltungsstipendium von bis zu 855 Euro im Monat, berechnet in Anlehnung an die BAföG-Sätze. Zurückzahlen musst du davon nichts.

Das Deutschlandstipendium funktioniert anders und wird deshalb oft unterschätzt. Es zahlt 300 Euro im Monat, davon kommen 150 Euro vom Bund und 150 Euro von privaten Fördernden, und es ist einkommensunabhängig. Deine Hochschule muss es allerdings anbieten, und sie darf höchstens 1,5 Prozent ihrer Studierenden damit fördern. Laut Statistischem Bundesamt erhielten 2025 rund 33.500 Studierende ein Deutschlandstipendium, bezogen auf die Studierendenzahl im Wintersemester 2025/26 waren es 1,2 Prozent. Zwischen den Ländern sind die Unterschiede groß — im Saarland waren es 1,9 Prozent, in Berlin und Thüringen jeweils 0,6 Prozent. Diese Jahresstatistik lässt sich nicht unmittelbar mit der Höchstquote je Hochschule gleichsetzen. Warum der Saarland-Wert darüber liegt, erklärt die Pressemitteilung nicht. Wie viele der Geförderten Jura studieren, weist die amtliche Statistik nicht aus.

Bevor du dich durch dreizehn Förderwerke klickst: Welcher der beiden Wege überhaupt zu deinem Profil passt, siehst du im kostenlosen Förderpotenzial-Check in ein paar Minuten. Ein paar Fragen zu Studium und Situation, danach weißt du, in welche Richtung sich der Aufwand lohnt.

„Meine Punkte reichen sowieso nicht" — der Satz, der in Jura besonders oft fällt

Deine Punktzahl allein entscheidet bei vielen Studienförderungen nicht über die Aufnahme. In Jura ist das Gefühl, zu schlecht zu sein, trotzdem hartnäckig: Bewertet wird auf einer Skala von 0 bis 18 Punkten. Ein Prädikat, also alles ab „vollbefriedigend" mit neun Punkten, wird sparsam vergeben. Ein „befriedigend" mit acht Punkten fühlt sich nach Schulnoten-Logik wie eine Drei an, obwohl es im Examen ein solides Ergebnis ist. Wer diese Skala verinnerlicht hat, hält sich für Durchschnitt, während er es gemessen an der Verteilung gar nicht ist.

Bei den Programmen sieht die Lage unterschiedlich aus, und das ist die eigentliche Nachricht. Das Deutschlandstipendium fasst den Leistungsbegriff ausdrücklich weit: Noten und Studienleistungen zählen, aber auch die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen, und das erfolgreiche Meistern von Hindernissen im eigenen Lebens- und Bildungsweg. Das GÖRG-Stipendium wählt nach persönlicher Lebenslage und Engagement aus. Bei Chancen@Hengeler steht ein Bildungsweg mit Hürden (Familie ohne Hochschulerfahrung, angespannte finanzielle Lage, Migrations- oder Fluchterfahrung) ausdrücklich in der Ausschreibung.

Ein Programm, das ausdrücklich nach Menschen mit Hürden im Bildungsweg sucht, wird nicht dadurch strenger, dass du welche hattest.

Bei einem Teil der Programme ist die Note die Eintrittskarte, bei einem anderen Teil eine Angabe unter mehreren. Wer sich pauschal für ungeeignet hält, sortiert sich aus beiden Gruppen gleichzeitig aus und trifft damit die Entscheidung, die sonst eine Auswahlkommission getroffen hätte.

Kanzlei-Stipendien: die Töpfe, die auf den Karriereseiten fehlen

Wirtschaftskanzleien fördern Jurastudenten, und die Programme unterscheiden sich stark darin, wen sie ansprechen und wann sie greifen:

Programm

GÖRG-Stipendium
Wer angesprochen ist: Jurastudenten in schwieriger persönlicher Lebenslage, mit Engagement
Was drin ist: 500 € monatlich, dazu ein einmaliges Ausbildungsbudget von 600 € und ein Jahreszugang zu einem Repetitorium im Netz, also einem kommerziellen Examens-Vorbereitungskurs; wie lange gefördert wird, entscheidet die Kanzlei im Einzelfall
Zeitpunkt im Studium: direkt vor der Examensvorbereitung für den staatlichen Teil
Chancen@Hengeler
Wer angesprochen ist: überdurchschnittliche Leistungen plus ein Bildungsweg mit Hürden: Familie ohne Hochschulerfahrung, angespannte finanzielle Lage, Migrations- oder Fluchterfahrung
Was drin ist: finanzielle Förderung und ein persönlicher Mentor, dazu Kanzleiveranstaltungen
Zeitpunkt im Studium: ab dem 4. Semester bis zum ersten Staatsexamen
Noerr im Deutschlandstipendium der Leibniz Universität Hannover
Wer angesprochen ist: für 2021 als Diversity-Förderung für Jurastudenten belegt; aktuelle Fachbindung bei der Universität erfragen
Was drin ist: Noerr steht auch in der Förderliste ab Wintersemester 2025/26; die Liste bestätigt keine aktuelle Zweckbindung
Zeitpunkt im Studium: Bewerbung über die Ausschreibung der Universität

Die letzte Zeile funktioniert anders als die beiden darüber. Noerr beteiligte sich an der Leibniz Universität Hannover ab dem Wintersemester 2021/22 an einem Deutschlandstipendium für Jurastudenten mit Engagement, sozialer Bedürftigkeit oder ohne akademisches Elternhaus. Die Universität führt die Kanzlei auch ab Wintersemester 2025/26 als Förderer; ob diese Zweckbindung weitergilt, geht aus der Liste nicht hervor. Das Auswahlverfahren legt die Universität fest, und die Universität entscheidet auch. Auf der Karriereseite der Kanzlei bewirbst du dich dafür also nicht. Ob eine Kanzlei ein solches Stipendium im laufenden Jahr noch finanziert, entscheidet sich je Förderperiode neu; die aktuelle Antwort steht in der Liste der privaten Fördernden der jeweiligen Hochschule.

Deine Anlaufstelle ist damit das Stipendienreferat deiner eigenen Hochschule, also die Stelle, die dort die Stipendien verwaltet, und zwar bevor du dich durch Kanzleiseiten in Frankfurt arbeitest. Frag dort nach der Liste der privaten Fördernden im Deutschlandstipendium. Steht eine Kanzlei oder eine juristische Institution darauf, lohnt die Nachfrage, ob ihr Beitrag an eine Fachrichtung gebunden ist. Der Aufwand dafür ist eine E-Mail.

Das Zeitfenster: wann du dich bewerben musst, damit es überhaupt zählt

Die Bewerbung gehört vor die Examensvorbereitung, damit die Aufnahmefenster der Förderwerke noch offen sind. Nach § 5a des Deutschen Richtergesetzes sind für das Jurastudium viereinhalb Jahre Studienzeit vorgesehen. Verkürzen kannst du sie, wenn die Zulassungsvoraussetzungen für die Schwerpunktbereichsprüfung (den selbst gewählten Spezialisierungsteil der Universität) und die staatliche Pflichtfachprüfung früher vorliegen. Die Examensvorbereitung füllt das letzte Stück dieser Zeit und ragt bei vielen darüber hinaus. Sie ist die Phase, in der die Lernwoche am vollsten und das Konto am dünnsten ist.

Wer erst dann anfängt zu suchen, stößt bei den beiden bekanntesten Förderungen auf verschiedene Zeitprobleme: Beim Deutschlandstipendium bleibt wenig reguläre Förderzeit, bei der Studienstiftung kann das Vorschlagsfenster schon geschlossen sein.

  • 1
    Deutschlandstipendium: Es läuft mindestens zwei Semester und höchstens bis zum Ende der Regelstudienzeit. Wer kurz vor dem Examen einsteigt, hat rechnerisch wenig Restlaufzeit.
  • 2
    Studienstiftung des deutschen Volkes: Hier bewirbt man sich klassisch nicht selbst, man wird vorgeschlagen: von einer Schule, einer Hochschule oder über einen Auswahltest. In Staatsexamensstudiengängen ist dieser Vorschlag bis zu drei Semester vor Ende der Regelstudienzeit möglich. Maßgeblich ist dabei die normale Regelstudienzeit, nicht eine individuell oder pandemiebedingt verlängerte. Danach ist der Weg zu. Wer vorher aufgenommen wurde, wird weiter gefördert — es geht also um die Tür, nicht um die Auszahlung.
  • 3
    Die übrigen Förderwerke: Sie setzen eigene Fristen und erwarten in der Regel eine Restförderzeit, die sich für beide Seiten lohnt. Verlässlich ist hier allein die Ausschreibung des jeweiligen Stipendiengebers, und die Auskunft ist meist ein Anruf entfernt.

Dahinter steckt eine schlichte Rechnung der Förderwerke: Zur Förderung gehört mehr als Geld, nämlich Seminare, Betreuung und Netzwerk, die sogenannte ideelle Förderung. Acht Semester lohnen sich dafür, zwei kaum. Nur nützt dir diese Logik nichts, wenn du im Examenssemester feststellst, dass sie gegen dich läuft.

Die Bewerbung gehört also vor die Examensvorbereitung. Das sinnvolle Zeitfenster liegt rund um Zwischenprüfung und Schwerpunkt, also in dem Moment, in dem sich viele noch zu früh dran fühlen. Ferit hatte auf den Zeitpunkt gewartet, an dem seine Bewerbung am stärksten gewesen wäre, und dabei übersehen, dass die Tür vorher schließt. Wer den Freiversuch anpeilt, den Prüfungsversuch innerhalb der Regelstudienzeit, der bei Nichtbestehen als nicht unternommen gilt, hat ohnehin einen engen Fahrplan und sollte die Förderfrage darin mitplanen.

Für die späte Phase bleiben die Programme, die genau dafür gebaut wurden. Das GÖRG-Stipendium richtet sich ausdrücklich an Studenten unmittelbar vor der Examensvorbereitung für den staatlichen Teil, also den Prüfungsteil, den nicht die Universität abnimmt, sondern das Landesjustizprüfungsamt, und zahlt zusätzlich zum Monatsbetrag ein Ausbildungsbudget. Und bevor du ein privates Repetitorium fest in deinen Finanzierungsplan schreibst: Mehrere Fakultäten betreiben einen eigenen Examenskurs. In Köln läuft er als einjähriger Examens- und Klausurenkurs, in Hamburg als zehnmonatiger Kurs, beide für Studierende kostenfrei; in Bonn bietet die Fakultät den Bonner Examenskurs an.

💡 Tipp: Frag nach der Restförderdauer, bevor du schreibst

Ein Anruf beim Stipendienreferat oder eine Mail an das Förderwerk klärt oft schneller, als eine Ausschreibung sich lesen lässt, ob eine Bewerbung zu deinem Studienstand überhaupt noch Sinn ergibt. Es ist eine unangenehme Frage, und sie kann dir eine komplette Bewerbungsmappe ersparen.

BAföG und Stipendium Jura: der Rechenfehler, der Hunderte Euro kostet

Das Deutschlandstipendium lässt sich mit BAföG kombinieren; Leistungen eines Begabtenförderungswerks schließen BAföG grundsätzlich aus. Viele rechnen ein Stipendium trotzdem als Aufschlag auf das BAföG. Bei einer der beiden großen Fördergruppen stimmt das, bei der anderen in aller Regel nicht, und der Unterschied steht im Gesetz.

Beziehst du Leistungen eines Begabtenförderungswerks, wird BAföG grundsätzlich nicht geleistet; geregelt ist das in § 2 Absatz 6 Nummer 2 BAföG. Das Lebenshaltungsstipendium des Förderwerks tritt damit an die Stelle des BAföG. Rechne also mit einem Tausch statt mit einer Summe: Was du an BAföG verlierst, bekommst du je nach Einkommenslage in ähnlicher Höhe vom Förderwerk. Der echte Zugewinn ist die Studienkostenpauschale, die es unabhängig von der Bedürftigkeit obendrauf gibt, plus die Betreuung.

Beim Deutschlandstipendium liegt der Fall anders: Beides lässt sich gleichzeitig beziehen. Angerechnet wird erst, was über einen Stipendien-Monatsdurchschnitt von 300 Euro hinausgeht — und weil das Deutschlandstipendium genau diese 300 Euro zahlt, bleibt es daneben in aller Regel unangetastet. Eng wird es erst, wenn ein zweites Stipendium dazukommt.

Wer kein BAföG bekommt, weil das Elterneinkommen zu hoch liegt oder die Förderungshöchstdauer ausgeschöpft ist, für den ist das Förderwerk dagegen oft die naheliegendste Konstruktion, die überhaupt noch laufende Zahlungen bringt. Zwei sehr verschiedene Rechnungen, dieselbe Bewerbung.

Promotionsstipendium Jura: was nach dem ersten Examen geht

Ein Promotionsstipendium Jura ist finanziell eine andere Liga als die Studienförderung. Die folgenden Sätze sind Richtwerte; verbindlich ist immer die aktuelle Ausschreibung des Gebers. Die Studienstiftung zahlt Promovierenden ein steuerfreies Stipendium von 1.750 Euro im Monat, dazu eine Forschungskostenpauschale von bis zu 100 Euro — zusammen bis zu 1.850 Euro. Gefördert wird in der Regel drei Jahre, auf Antrag bis zu sechs Monate länger; die Höchstförderungsdauer liegt bei 42 Monaten, bei Promovierenden mit Kindern bei bis zu 54. Bei der Konrad-Adenauer-Stiftung und der Hans-Böckler-Stiftung gelten dieselben Beträge, denn die Begabtenförderungswerke sind an die Richtlinie des Bundes gebunden: Sie sieht seit dem 1. Oktober 2026 ein Promotionsstipendium von 1.750 Euro und eine Forschungskostenpauschale von 100 Euro vor. Auf den Seiten der beiden Werke steht derzeit noch der bis zum 30. September 2026 geltende Satz von 1.650 Euro; maßgeblich ist die Richtlinie. Bei Böckler kommt ein Zuschuss zur Krankenversicherung hinzu, dazu gegebenenfalls ein Familienzuschlag.

Interessanter als die Beträge ist für Juristen aber das Referendariat, also den zweijährigen Vorbereitungsdienst zwischen erstem und zweitem Staatsexamen. Bei der Studienstiftung dürfen zwischen Studienabschluss und Bewerbung höchstens vier Jahre und drei Monate liegen. Das ist eine Obergrenze für den Abstand, kein Zeitraum, den du abwarten musst; sie ist bewusst so bemessen, dass der Vorbereitungsdienst hineinpasst. Er verlängert die Frist also nicht. Überschreiten lässt sie sich nur aus wenigen Gründen: Schwangerschaft, Kindererziehung, eine nachgewiesene längere schwere Krankheit oder häusliche Pflege ab Pflegegrad 3. Referendariat und Berufstätigkeit zählen ausdrücklich nicht dazu. Wer Referendariat, dann Berufseinstieg und danach die Promotion plant, sollte den Abstand zum Examen im Blick behalten.

Dann wäre da noch das Zeitfenster, das viele unterschätzen. Seit Sommer 2026 nimmt die Studienstiftung Bewerbungen um ein Promotionsstipendium nur noch in festen Calls an, jeweils vom 1. bis zum 14. eines Monats: zuletzt im Oktober 2026, als Nächstes vom 1. bis 14. Februar 2027, danach im Juni und im Oktober 2027. Eine Obergrenze für die Zahl der Bewerbungen gibt es ausdrücklich nicht. Entschieden wird in der Regel in der Ausschusssitzung sieben Monate nach Öffnung des Calls. Wer neben dem Referendariat promoviert, arbeitet also auf dieses Zwei-Wochen-Fenster hin statt auf einen Stichtag — zumal die Unterlagen per Post gehen und das Datum des Absendetages zählt. Wer einen Call verpasst, wartet vier Monate auf den nächsten. Bewerben lässt sich übrigens schon im letzten Studiensemester; entschieden wird erst nach Einreichen des Abschlusszeugnisses.

Nicht die Zahl der Mitbewerber macht den Zeitplan zum Risiko, sondern ein Bewerbungsfenster von exakt vierzehn Tagen — ein verpasster Call kostet vier Monate.

Wer gerade merkt, dass die eigene Planung mehr an der Reihenfolge hängt als an der Eignung, kann das vorab abgleichen: Der Förderpotenzial-Check fragt Studienstand, Situation und Zielrichtung ab und zeigt, welche Programmgruppe dazu passt: Studienförderung, Examensphase oder Promotion.

Häufige Fragen zum Stipendium in Jura

Für die Studienförderung zählt dein Studienstand, bei der Promotion kommen Abschluss und Forschungsvorhaben hinzu.

Brauche ich ein Prädikatsexamen für ein Stipendium Jura?
Für die Studienförderung nur selten, denn dort bewirbst du dich lange vor dem Examen. Ein Prädikat, also die Notenstufe „vollbefriedigend" und aufwärts, ab neun Punkten, wird eher bei der Promotionsförderung und bei manchen Kanzlei-Programmen zum Thema. Für die Studienstiftung gilt bei der Promotion ein weit überdurchschnittlicher Abschluss als Voraussetzung; bei den Programmen für Studierende ist die Lage breiter.
Kann ich mich für ein Kanzlei-Stipendium bewerben, wenn ich nicht in eine Großkanzlei will?
Bei den hier genannten Programmen ist keine Zusage für einen späteren Einstieg Teil der Ausschreibung. Die Kanzleien investieren in Sichtbarkeit und Kontakt. Wenn dich Staatsdienst oder Verwaltung mehr reizt, ist das kein Ausschlussgrund; es sollte im Motivationsschreiben nur nicht so klingen, als hättest du die Ausschreibung nicht gelesen. Was in so einen Text gehört, steht in der Anleitung zum Motivationsschreiben fürs Stipendium.
Was zählt bei einem Promotionsstipendium Jura mehr, Note oder Thema?
Beides wird verlangt, aber sie wirken unterschiedlich. Die Note öffnet die Tür, das Dissertationsprojekt entscheidet dahinter. Die Studienstiftung sucht nach eigener Angabe exzellente Promovierende mit einem wissenschaftlich anspruchsvollen Vorhaben. Ein starkes Thema ohne betreuenden Professor ist schwer vermittelbar, eine gute Note ohne erkennbare Fragestellung ebenfalls.
Ich bin schon im Examenssemester. Lohnt sich das noch?
Für die klassischen Förderwerke ist es meist zu spät. Die Programme mit Examensbezug bleiben offen. Das GÖRG-Stipendium setzt genau dort an. Dazu kommen zwei Wege, die viele übersehen: die Härtefall- und Abschlussbeihilfen deiner Hochschule, also einmalige Zuschüsse in finanziellen Notlagen, und die Frage, ob deine Fakultät einen eigenen Examenskurs anbietet. Beides klärst du an derselben Stelle, an der du auch nach dem Deutschlandstipendium fragst.

Fazit

Die Förderlandschaft für Jura ist gut bestückt und zeitlich eigenwillig sortiert. Die fachoffenen Programme wollen dich haben, solange noch Studienzeit vor dir liegt, und schließen ihre Fenster vor der Examensvorbereitung. Die Kanzlei-Programme decken einen breiteren Zeitraum ab: manche ab dem vierten Semester bis zum Examen, andere gezielt in der Vorbereitungsphase. Der Schritt, der sich jetzt lohnt, ist deshalb eine kurze Rechnung. Schau nach, in welchem Semester du stehst, zähl die verbleibenden Semester Regelstudienzeit, und mach die Bewerbung zuerst, deren Fenster als Nächstes zugeht. Für die Unterlagen hilft die Anleitung zum Lebenslauf fürs Stipendium, und wer eine Einladung bekommt, findet die Vorbereitung aufs Auswahlgespräch an derselben Stelle.

Wenn du nur eine Sache aus diesem Artikel mitnimmst, dann diese Rechnung: Ein paar Minuten im Förderpotenzial-Check beantworten die Frage, die du sonst über zwanzig Ausschreibungen verteilt zusammensuchst: Passt dein Profil zu den Programmen, deren Frist als Nächstes ansteht. Wer sich vorher noch grundsätzlich einlesen will, findet auf der Übersichtsseite zum Stipendium den Einstieg.

Quellen
  • Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt: Deutschlandstipendium, Wie es funktioniert, 2026
  • Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt: Deutschlandstipendium, Häufig gestellte Fragen, 2026
  • Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt: Deutschlandstipendium, Förderquote und Mittelakquise, 2026
  • Statistisches Bundesamt: Pressemitteilung zur Statistik über die Förderung nach dem Stipendienprogrammgesetz, 2026
  • Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend: BAföG, Stipendienangebote der Begabtenförderung, 2026
  • Studienstiftung des deutschen Volkes: Finanzielle Förderung, 2026
  • Studienstiftung des deutschen Volkes: FAQs Bewerbung und Auswahl, 2026
  • Studienstiftung des deutschen Volkes: Promotionsförderung, Finanzielle Förderung und Bewerbung, 2026
  • Konrad-Adenauer-Stiftung: Promotionsförderung, 2026
  • Hans-Böckler-Stiftung: Stipendium für Promovierende, 2026
  • Deutsches Richtergesetz: § 5a Studium, § 5d Prüfungen
  • GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten: GÖRG Stipendium, 2026
  • Hengeler Mueller: Chancen@Hengeler Stipendium, 2026
  • Noerr: Diversity-Stipendium für Jurastudenten der Leibniz Universität Hannover, 2021
  • Leibniz Universität Hannover: Förderliste Deutschlandstipendium ab Wintersemester 2025/26, 2026
  • Bundesregierung: Stipendienprogramm-Höchstgrenzen-Verordnung, §§ 1 und 2, geltende Fassung 2026
  • Universität zu Köln, Rechtswissenschaftliche Fakultät: Examens- und Klausurenkurs, 2026
  • Universität Hamburg, Fakultät für Rechtswissenschaft: Hamburger Examenskurs, 2026
  • Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn: Bonner Examenskurs, 2026